
Impressum
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Christian Koronika
Selscheid 9
58840 Plettenberg
Tel. 02392/ 505059
Mobil 0151/ 29144610
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Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Mit der verbindlichen Buchung, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem Vertragsabschluss. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.
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Zahlungsfristen
Anzahlung bei Buchung 50% des kompletten Preises Ihrer Buchung.
Die Zahlung der Miete und Endreinigung hat bis spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt zu erfolgen. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (ab 2 Wochen vor Reiseantritt) ist der Reisepreis unverzüglich zu überweisen oder bei der Anreise bar zu bezahlen.
Wir erheben eine Kaution in Höhe von 100 Euro, welche ebenfalls vorab bezahlt wird.
Anreise
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung ab 15.00 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 11.00 Uhr.
Schlüssel
Die notwendigen Schlüssel werden dem Mieter bei der Anreise ausgehändigt. Für eventuelle Verluste haftet der Mieter. Kosten für einen Austausch sind vom Mieter zu tragen.
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Abreise
Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 11.00 Uhr dem Vermieter in ordentlichem, besenreinen Zustand zurückzugeben. Bei grober Verschmutzung ist der Mehraufwand der Reinigung vom Mieter mit 20 Euro/ Stunde zu tragen. Vom Mieter verursachte Schäden sind in vollem Umfang zu ersetzen. Eine Begehung mit schriftlicher Abnahme steht dem Mieter zu.
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Mieter
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Bei Zuwiderhandlungen berechnen wir den doppelten Grundpreis pro Übernachtung.
Haustiere und Rauchen
Beides ist in unserem Haus nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen hat der Vermieter das Recht die Mieter sofort aus dem Haus zu verweisen. Eine Rückerstattung des Mietpreises erfolgt nicht.
Instandhaltung der Ferienwohnungen
Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an dem Ferienhaus bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.
Pflichten des Vermieters
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte durch höhere Gewalt (Unwetter, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) das Ferienhaus nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises.
Stornierung des Vertrages
50% Erstattung für Stornierungen bis zu 14 Tage vor Anreise
100% Erstattungen bis zu 30 Tage vor Anreise​
Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen.
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„Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.”
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Stand Juli 2018